Publizitätspflicht

Logoleiste_Bund-ELER-Land-Leader-EU_2022.jpg

 

Verwendung der Logoleiste

Die aktuelle Logoleiste (Version 23.11.2022) ist so zu verwenden, dass insbesondere Schriften mit freiem Auge noch gut lesbar sind. Bei Bedarf ist die Logoleiste proportional zu vergrößern. Schwarz/weiß ausgeführte Medien dürfen die Logoleiste auch in SW verwenden. Entsprechende Dateien können bei der Regio-V angefordert werden.

Veröffentlichungen (Broschüren, Magazine, Zeitschriften, Inserate, etc.) und Plakate haben die Logoleiste gut sichtbar auf der Titelseite zu enthalten. Für online bereitgestellte Informationen und audiovisuelles Material gelten dieselben Bestimmungen.

Bei Informationsveranstaltungen (Konferenzen, Tagungen, Seminare, Schulungen, Messen, etc.), die auch nur teilweise aus Leader (Programm LE14-20) finanziert werden, ist auch der Förderhinweis anzugeben. Dies gilt für Banner, Fahnen, Roll ups, Einladungen, Notizblöcke, Plakate, Teilnehmerlisten usw.

 

Vorgehensweise bei Platzmangel

Kann aus Platzgründen die Logoleiste nicht verwendet werden, ist dies über die Regio-V im Vorfeld der Umsetzung mit der LVL abzuklären und alternativ ein Wortlaut als Informationsmaßnahme anzuführen. Hierfür benötigt es eine schriftliche Bestätigung der LVL.

 

Erläuterungstafel

Bei Projekten, die mit insgesamt mehr als 50.000 EUR öffentliche Mittel unterstützt werden, ist während der Durchführung und fünf Jahre nach der Fertigstellung (Behaltefrist) eine Erläuterungstafel an einer gut sichtbaren Stelle anzubringen. Diese Tafeln werden von der LVL erstellt und an die Projektträger versendet.

 

Projektposter

Während der Projektdauer (bis die Letztzahlung auf dem Konto des Projektträgers eingegangen ist) ist im Sinne der Öffentlichkeitsarbeit ein Projektposter an einem gut sichtbaren Ort anzubringen. Das Poster wird nach den Vorgaben von der Regio-V erstellt und dem Projektträger zugestellt.

Die Einhaltung der Publizitätsbestimmung ist Voraussetzung für die Auszahlung von Fördermitteln. Im Zweifel bitten wir, immer im Vorfeld mit der Regio-V Kontakt aufzunehmen.

 

Wichtige Dokumente

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte steht in Form eines Merkblattes zu den Informations- und Publizitätsbestimmungen LE14-20 (V8: 23.11.2022) neben Anwendungsbeispielen auf der Webseite des BML zur Verfügung.