Häufige Fragen

Häufige Fragen. Foto: Arek Socha, Pixabay

Die Startveranstaltung gab Anlass, die dort vorgebrachten Fragen zu sammeln und die Antworten zur Erläuterung des Konzepts Kloster3000 und im Allgemeinen für gemeinwohlorientiertes, genossenschaftlich organisiertes Wohnen öffentlich zu machen. Die Fragen und Antworten werden laufend ergänzt.

Themen:

Gemeinschaftliche Wohnprojekte

  • Wie können sich Personen, die am Aufbau eines gemeinschaftlichen Wohnprojekts interessiert sind, organisieren?
    Insbesondere beim Aufbau ist die Unterstützung durch eine Moderationsperson hilfreich (extern oder intern, sofern keine Interessenskonflikte). Erstes Ziel: die Interessierten entwickeln eine Vision der Gemeinschaft. Die Rechtsform Genossenschaft ist bestens geeignet, um gemeinschaftliche Wohnprojekte umzusetzen.
  • Wie werden Konflikte geregelt?
    Eine gute Kommunikationskultur ist wichtig, bei der für den Umgang mit Konflikten Regeln vereinbart werden. Eine Ombudsstelle kann hilfreich sein. Alle sollten Funktionierendes in den Vordergrund stellen, statt sich über nicht Funktionierendes zu ärgern.
  • Wie werden Entscheidungen getroffen?
    Für Entscheidungsprozesse kann die Soziokratie erfolgreich eingesetzt werden. Sie sieht flache Hierarchien vor und strebt einen „Konsent“ an, bei dem es keine Verlierer*innen gibt.
  • Wer entscheidet, wer in der Hausgemeinschaft leben und wohnen darf?
    Die Bewohner*innen entscheiden, wer mitwohnen darf. Interessent*innen sollten sich mit der Gemeinschaft identifizieren können.
  • Wie gross sollte eine Hausgemeinschaft als Teil einer Nachbarschaft sein?
    Mindestgröße, um Gemeinschaft zu ermöglichen: 25 Wohneinheiten. Maximalgröße: 100 Wohneinheiten, mehr erschwert die Selbstorganisation. Nachbarschaften können aus mehreren Hausgemeinschaften bestehen. Kloster Salvator: Nicht alles muss als Gemeinschaftsprojekt organisiert sein. Die Altersstruktur sollte generationsübergreifend sein und es können sich Interessensgruppen bilden (zB Musik, Kunst, …).
  • Wie viel Zeit sollten Interessierte in der Planungs- und Bauphase einbringen können?
    Beim Wohnprojekt Wien haben die Beteiligten pro Monat 11 Stunden eingebracht. Insgesamt waren es 24.000 Stunden (Hälfte Hardwear / Hälfte Softwear)

Weitere Erklärungen zu Grundbegriffen und Abläufen des gemeinschaftlichen Bauens und Wohnens auf der FAQ-Seite der Initiative Gemeinsam Bauen und Wohnen  

Vorteile der Genossenschaft

  • Wie viele Mitglieder kann eine Genossenschaft haben und wer bestimmt darüber?
    Offene Mitgliederzahl: Der Beitritt und Ausstritt ist ohne Satzungsänderung möglich. Die Aufnahme erfolgt durch einen Vorstandsbeschluss. Keine Verbücherung notwendig. Es sind unterschiedliche Mitgliedsarten möglich.
  • Wie finanziert sich eine Genossenschaft?
    Bei der Finanzierung bietet die Genossenschaft die größten Spielräume. Die Zeichnung und Abfindung von Geschäftsanteilen erfolgt zum Nominale. Die Finanzierung erfolgt über die Genossenschafter*innen durch deren Einlagen als Geschäftsanteile. Auch Mitgliedsbeiträge und freiwillige Zuschüsse sind möglich. Die Gewinnverteilung in Genossenschaften ist möglich und frei gestaltbar.

Präsentation "Rechtsformenvergleich: Genossenschaft, Verein oder GmbH?" von Univ.-Prof. Dr. Markus Dellinger, Syndikus des Österreichischen Raiffeisenverbands anlässlich der Veranstaltung Innovative Werkstatt "Genossenschaften: Eine Organisationsform für nachhaltige Regionalentwicklung?" des Netzwerks Zukunftsraum Land im Mai 2019 in Ansfelden.

 

Verein zur nachhaltigen Nutzung des Salvatorkollegs

Seit November 2022 tritt der Verein unter dem Namen Verein Gemeinschaftliches Bauen und Wohnen in Vorarlberg (GBW-V) auf.

  • Welche Kompetenz und Legitimation hat der Verein in Bezug auf die Nachnutzung des Salvatorkollegs?
    Der Verein wurde gegründet, um nach Lösungen zu suchen, die das kulturelle Erbe der Salvatorianer am besten in die Zukunft führen. Die Ordensleitung hatte dem Verein das Mandat erteilt, Untersuchungen anzustellen, Gespräche im Namen des Ordens in Bezug auf die Nachnutzung zu führen und Konzepte auszuarbeiten. Die Arbeiten wurden ohne Präjudiz auf Ankauf oder Pacht durch den Verein ausgeführt.
  • Wird der Verein in die Genossenschaft übergeführt?
    Der Verein hat zum Ziel, bestmögliche Lösungen zu suchen. Die Genossenschaft wird von den zukünftigen Nutzer*innen gegründet. Es ist eher anzunehmen, dass der Verein nicht als Nutzer der Klosteranlage in Erscheinung tritt, sondern als „Ermöglicher“ einer nachhaltigen Nutzung fungiert. Er hat mit der Realisierung des Konzepts sein Ziel erreicht.

Internetseite des Vereins

Kloster3000

Der Verein hat eine Machbarkeitsstudie zur Nachnutzung des Klosters (Kloster3000) erstellt. In 2022 wurde ein Immobilienunternehmen mit dem Betrieb des Bestandsgebäudes und mit der Quartiersplanung von der Ordensleitung beauftragt. Der Verein ist eingeladen, seine Überlegungen zur gemeinschaftlich organisierten Lebensraumgestaltung, wie das im Konzept Kloster3000 vorgesehen ist, in den Planungsprozess einzubringen.

Kloster3000 eGen – Genossenschaft

  • Wer kann Mitglied in der Kloster3000 Genossenschaft werden?
    Genossenschaftsmitglied kann jede juristische Person werden. Das sind Einzelpersonen, Personengesellschaften, kirchliche und öffentliche Einrichtungen. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
  • Werden nur katholische Bürger*innen als Mitglieder in die Genossenschaft aufgenommen?
    Kloster3000 ist offen für alle. Natürlich gibt es Aufnahmekriterien, da anzunehmen ist, dass die Nachfrage größer sein wird als Räume zur Verfügung stehen. Im Quartier ist ein Mix von Menschen unterschiedlichen Alters und Neigung von Vorteil. Es soll sich eine lebendige Dorfgemeinschaft bilden, wo Menschen in guter und hilfsbereiter Nachbarschaft zusammenleben. So werden die Vertreter*innen der Genossenschaft verantwortungsvoll neue Mitglieder und damit Bewohner*innen in die Genossenschaft aufnehmen.
  • Welche Rolle hat das Geistliche Zentrum im Quartier?
    Das Geistliche Zentrum entsteht und besteht aus dem Wirken der kirchlichen Organisation, die Mitglied in der Kloster3000 Genossenschaft ist. Diese Einrichtung ist im Bestandsbau beherbergt und stellt sich der Herausforderung, das kulturelle Erbe der Salvatorianer in spiritueller Hinsicht in die Zukunft zu tragen. Das jetzige Klostergebäude mit dem aktuellen Erscheinungsbild eignet sich vorzüglich, um das Geistliche Zentrum zu repräsentieren, auch wenn sich im Hause weitere Funktionen wie z.B. Gastronomie oder Beherbergung befinden. So wird es im Bestandbau einen gut aufeinander abgestimmten Betrieb geben (vergleiche andere Klosterbetriebe).
  • Wer entscheidet über die Nutzung der Gemeinschaftsflächen und wenn das Geistliche Zentrum Raum braucht?
    Es entscheidet immer das von den Mitgliedern gewählte Organ in der Genossenschaft, in dem Fall der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vorstands. Besonderheiten, die zur Entwicklung des Geistlichen Zentrums von Nutzen sind, werden - wie auch bei anderen Nutzer*innen im Kloster3000 - im Vorfeld vereinbart.
  • Welches Stimmrecht hat das Geistliche Zentrum?
    Das Geistliche Zentrum bzw. die kirchliche Organisation hat kein bevorzugtes Stimmrecht. Es gilt der Gleichstellungsgrundsatz. Dieser ist in den Statuten der Genossenschaft verankert. Die Ausarbeitung der Statuten ist noch im Gange.
  • Muss das Geistliche Zentrum dieselben Einlagen einbringen wie Wohnungen?
    Dem Grundsatz nach schon. Im Bestandsbau finden wir jedoch andere Bedingungen vor als im Neubau. So kann es sein, dass in gewissen Gebäudeabschnitten unterschiedliche Kapitaleinlagen erforderlich sind. Die genauen Beträge sind erst nach einer detaillierten Planung festzulegen. In der Grobplanung und Machbarkeitsprüfung gehen wir von vergleichbaren Einlagen aus.
  • Wie viele Wohnungen gibt es jetzt?
    Es kommt darauf an, was man als Wohnung definiert. Derzeit befindet sich im Hauptgebäude im 1.,2. und 3. OG je eine Clusterwohnung (mehrere Kleinwohnungen und Gästezimmer in einem Wohnbereich), im Nebengebäude sind 6 Wohnungen belegt. Im Klosterhauptgebäude befinden sich zudem Gästeräume und das Internat der Tourismusfachschule.

Finanzielles, Vertragliches

  • Wird die Kloster3000 Genossenschaft die Grundstücke vom Orden abkaufen?
    Im Kloster3000 Konzept ist vorgesehen, dass die Grundstücke allesamt im Besitz des Ordens bleiben. Es wird ein Baurechtsvertrag zwischen Orden und Genossenschaft geschlossen. Sämtliche Bestands- und Neubauten sind im Besitz der Genossenschaft.
  • Was kostet eine Mitgliedschaft?
    In der Machbarkeitsprüfung gehen wir von einem Beitrittsbeitrag von € 500.-, einem Jahresbeitrag von € 100.- sowie einer Kapitaleinlage von € 1000.- pro Quadratmeter Nutzfläche aus.
  • Wie finanziert sich die Genossenschaft Kloster3000?
    Die Investitionen werden bis zu 2/3 fremd finanziert. Die langfristigen Rückzahlungen erfolgen durch Nutzungsgebühren der Mitglieder. Rücklagen und die Kosten des laufenden Betriebs werden von den Nutzer*innen in einer monatlichen Abrechnung (wie bei Hauseigentümergemeinschaften üblich) bezahlt.

Nutzungen im Areal Kloster3000

  • Welche Flächen werden neu verbaut?
    Für die Bebauung kommt nur die derzeit bebaute und befestigte Fläche in Betracht. Dies entspricht in etwa dem ausgewiesenen Baumischgebiet. Berücksichtigt wird auch das von der Gemeinde 2014 beschlossene Regionale Entwicklungskonzept mit dem Hinweis zur Einhaltung der Siedlungsgrenze. Die Grünzone zwischen den Gemeinden Hörbranz und Lochau entlang des Ruggbaches soll erhalten bleiben.
  • Wie viele Wohnungen sollen an dem Standort und im Kloster3000 Platz finden?
    In der Machbarkeitsprüfung gehen wir von ca. 150 Wohnungen unterschiedlicher Größe aus.
  • Was sind Gemeinschaftsnutzungen?
    Gemeinschaftsnutzungen sind: Spielplätze, Gemeinschaftsräume zur Kinderbetreuung, Freizeitgestaltung, Proberäume, Wäscherei, Werkstätten, Küche mit Ess- und Aufenthaltsräumen usw.
  • Welche Nutzungskonzepte wurden überlegt?
    Nutzergruppen: Im Kloster3000 sind eine Reihe an Nutzern bzw. Nutzergruppen vorgesehen, so z.B. eine kirchliche Organisation, die das Geistliche Zentrum betreut, ein Beherbergungs- und Seminarbetrieb, ein Gastronomiebetrieb, Dienstleistungsbetriebe und Wohnungsnutzer*innen.
    Integratives Wohnen: Eltern/behinderte Menschen eigenständig: ja, Integration ist ein Teil der Idee von gemeinwohlorientiertem Wohnen. Dabei ist die Durchmischung im Quartier wichtig. So wird die nachbarschaftliche bzw. gegenseitige Unterstützung auch wirksam. Dies gilt auch für ältere Menschen, die in der Vorpflegestufe und damit länger in ihrer gewohnten Wohnumgebung bleiben können.
    Jugendräume (zB Pfadi): Räume für die Jugendarbeit sind wichtige Einrichtungen für ein Quartier und auch für Jugendliche, die außerhalb wohnen. Es darf angenommen werden, dass auch bei einer Neuverbauung entsprechende Einrichtungen geschaffen werden.
    Kolpinghaus, Jugendherberge: Eine Jugendherberge macht Sinn, zumal im Geistlichen Zentrum oft Jugendgruppen über mehrere Tage aktiv zugegen sind. Dementsprechend werden die Planungsanforderungen an Sanierung und Neuplanung gestaltet sein.
    Brockenhaus: Das wurde kurz diskutiert, jedoch besteht nun in Lochau eine andere Räumlichkeit im Ortszentrum.
    Turnhalle zum Anmieten: Die bestehende Turnhalle eignet sich für eine öffentliche Nutzung nicht mehr. In einem Quartier ist ein Mehrzwecksaal üblich. Dieser wird von verschiedenen Nutzergruppen temporär genutzt werden.
    Freizeiteinrichtungen: In ein Quartier gehören Freizeiteinrichtungen. Welche das sein können, wird eine Detailplanung ergeben.