Förderung

Fördersätze LEADER außerhalb der Spezialmaßnahmen:

  • 40% für direkt einkommensschaffende Maßnahmen (Direkt wertschöpfende Maßnahmen): für Studien, Konzepte wie auch die Umsetzung eines Projektes (Investitions-, Sach- und Personalkosten) Einhaltung der ‚de-minimis‘-Regel lt. Richtlinie verpflichtend
  • 60 % für nicht direkt einkommensschaffende Maßnahmen (Indirekt wertschöpfende Maßnahmen): für Studien, Konzepte wie auch die Umsetzung eines Projektes (Investitions-, Sach- und Personalkosten)
  • 70% für LAG-Management, Sensibilisierung und Kooperation: für Management, Koordination, Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit
  • 80% für Kleinprojekte: Studien, Konzepte, Prozessbegleitung, Bewusstseinsbildung wie auch die Umsetzung eines Projektes; (Projektträger: gemeinnützige Organisationen/NGOs oder eine Gruppe nicht organisierter Menschen mit einem gemeinnützigen Ansinnen)
  • 80% für die Anbahnung und Vorbereitung von Kooperationsprojekten sowie für die Vorbereitung und Umsetzung von konkreten nationalen Kooperationsprojekten. (SRL S. 163)

 

Budgetplanung

  • Die Budgetplanung sollte so genau wie möglich erfolgen (siehe Menüpunkt Kostenplausibilisierung).
  • Netto oder Brutto? Wenn der Projektträger nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, sind die Kosten inkl. der USt zu planen (brutto). Es ist dem Antrag eine Bestätigung des Finanzamtes bzw. des Steuerberaters beizulegen, dass der Projektträger nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Wenn der Projektträger vorsteuerabzugsberechtigt ist, sind die Kosten excl. der USt zu planen (netto).
  • Die Kosten im Projekt werden einzelnen Arbeitspaketen zugeordnet. Bei der Endabrechnung ist keine Kostenübertragung zwischen den Arbeitspaketen möglich.

 

Kostenkategorien

Personalkosten

  • Die Person muss beim Projektträger (Unternehmen, Gemeinde, etc.) angestellt sein.
  • Förderfähiger max. Stundensatz von 41,56 € (inkl. Dienstgeberanteile)
  • Es sind max. 1.800 Arbeitsstunden pro Jahr förderfähig.
  • Ist das geförderte Personal nicht ausschließlich für das Vorhaben tätig, ist ein Stundennachweis zu erbringen.
  • Personalkosten können halbjährlich abgerechnet werden, allerdings mit dem Halbjahreslohnkonto. Ist dies der Fall, muss das Halbjahreslohnkonto auch für die Berechnung des zweiten Halbjahres herangezogen werden.
  • Es ist eine Stundenaufzeichnung zu führen. Diese ist der Abrechnung beizulegen und von der Person zu unterzeichnen.

Sachkosten (Beispiele)

  • Druckkosten für Flyer, Broschüren, etc.
  • Grafiker, Designer
  • Externe Berater/Projektmanagement
  • Externe Moderation (Honorar)
  • Miete für einen Bus, Saalmiete
  • Architekt
  • Reisekosten/Spesen/Seminarpauschalen
  • Weiterbildung, Kurskosten

Investitionskosten

  • Eine Investition muss mind. 5 Jahre (ab Letztzahlung) genutzt und instand gehalten werden.
  • Planungs- und Beratungskosten zu investiven Vorhaben werden bis zu 6 Monate vor dem Einreichungsdatum (Kostenanerkennung) bei der ABB anerkannt.
  • Investitionskosten sind mit einer Förderhöhe von max. 150.000 Euro (Förderbetrag) gedeckelt.

Eigenleistung

  • Nur bei investiven Vorhaben können unbare Eigenleistungen in Form von (körperlicher) Arbeitsleistung geltend gemacht werden.
  • Eigenleistungen werden nur für jene Personen anerkannt, die ein direktes Verhältnis zum Projekt nachweisen können (z.B. Vereinsmitglied) und nicht in einem Dienstverhältnis mit dem Projektträger stehen. (Mitgliederliste einreichen)
  • Die Zuarbeit durch Familienmitglieder und Freunde wird anerkannt.
  • Es können nur unentgeltlich geleistete Arbeitsstunden geltend gemacht werden.
  • Eine transparente Zeitaufzeichnung mit aussagekräftigen Tätigkeitsbeschreibungen ist erforderlich (z.B. Arbeitstagebücher mit Angaben zu Person, Tätigkeit, Zeit, etc. inkl. Unterschrift)
  • Es wird eine Kostenpauschale von 12 Euro/Stunde und max. 10 Stunden/Tag/Person anerkannt.