Kostenplausibilisierung

Mittels Angeboten/Preisauskünften

  • Bis € 10.000.- werden zwei Plausibilisierungsunterlagen (z.B. Angebote, Preisauskünfte, (Werbe-) Prospekte, etc.)  benötigt.
  • Ab € 10.000.- werden drei  Plausibilisierungsunterlagen benötigt.
  • Die eingeholten Angebote müssen transparent, nachvollziehbar und vergleichbar sein (hier hilft die Vergleichstabelle-Angebote)! Leistungen, Stundensätze und Stunden sind erkennbar dargestellt.
  • Im LEADER-Projekt können Rechnungen ab € 50.- abgerechnet werden.
  • Wenn angefragte Unternehmen kein Angebot legen und dem Projektträger eine begründete Absage schriftlich mitteilen, gilt dies je nach angefragter Leistung für die Plausibilisierung. Das Gleiche gilt, wenn für Spezialleistungen nicht genügend Anbieter*innen/Expert*innen vorhanden sind.
  • Es gibt keine Festlegung, dass ausschließlich der Billigstbieter ausgewählt werden muss. Es kann auch der Bestbieter zum Zuge kommen, wenn begründet werden kann, warum im konkreten Fall der Bestbieter zum Zug gekommen ist.

 

Anhand Erfahrungswerten

Auf Erfahrungswerte kann zurückgegriffen werden, bei

  • standardisierten Gütern und Leistungen durch den Vergleich mit marktüblichen Preisen
  • Personalkosten durch eine nachvollziehbar begründete Schätzung des Zeitaufwandes durch den Projektträger
  • wiederholt auftretenden gleichartigen Gütern und Leistungen durch Vergleich mit bereits abgerechneten Vorhaben (Veranstaltungen, Vortragende, …)

 

Referenzkosten

Für Fachleute, Praktiker*innen, Moderation und Projekt- und Prozessbegleitung sowie Raummieten und Druckkosten kann auf Referenzkosten zurückgegriffen werden. Dies soll die Antragsstellung in Bezug auf die verpflichtende Plausibilisierung der Kosten im Zuge der Antragstellung erleichtern. Für alle Kosten, welche unter dem Referenzwert liegen, ist somit keine zusätzliche Plausibilisierung erforderlich.

 

Bundesvergabegesetz

Wenn der Projektträger dem Bundesvergabegesetz unterliegt, muss ab dem Schwellenwert € 100.000,- eine Vergabe nach BvergG durchgeführt werden. Direktvergaben sind nur unter diesem Wert ohne Vergabeverfahren möglich! (Stand 2015)