Kleinprojekte

Pauschalbeträge für nicht wettbewerbsrelevante Kleinprojekte werden unter folgenden Voraussetzungen gewährt:

  • Die beantragten Kosten für das Projekt sind aufgrund einer Kostenkalkulation plausibel darzustellen.
  • Der Pauschalbetrag richtet sich nach dieser Kostenkalkulation, das Ausmaß der Förderung ist in der LES festgelegt und beträgt 80%,
  • Die Gesamtkosten des Vorhabens können maximal eine Höhe von 5.700 Euro betragen.
  • In den Gesamtkosten des Projekts können Eigenleistungen enthalten sein.
  • Projektträger sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen/NichtRegierungsorganisationen oder Gruppen nicht organisierter Menschen mit einem gemeinnützigen Ansinnen. (Mitglieder im Verein dürfen z.B. keine Gemeinden sein)
  • Im Falle einer nicht organisierten Gruppe muss die Gruppe ein Mitglied benennen, welches im Namen und auf Rechnung dieser Gruppe für alle mit der Förderung zusammenhängenden Aktivitäten verantwortlich zeichnet.
  • Mit dem Zahlungsantrag muss Tätigkeitsbericht mit ausreichender Dokumentation, insbesondere mit genauer Darstellung der Zielerreichung vorgelegt werden. Es darf keine Abweichungen geben.
  • Publizitätspflicht! Das Förderlogo muss sich überall durchziehen!
  • Demselben Förderwerber kann maximal drei Mal innerhalb der Förderperiode ein Pauschalbetrag für Kleinprojekte bewilligt werden.
  • Einreichung bei der LAG (Regio-V) jederzeit möglich. Der Beschluss durch das PAG kann mittels Umlaufbeschluss per E-Mail erfolgen oder mittels PAG-Sitzung, die in unmittelbarer Nähe liegt.